Führerscheinklasse BF17

  • Die Fahranfänger
    • Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden
    • Zur Antragstellung wird benötigt:
    • Lichtbild biometrisch
    • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Sehtest
    • Angabe der Begleitperson/en
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular)
  • Die Begleiter

    Hier die wichtigsten Regelungen:

    Die begleitende Person

    1. ….muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    2. ….muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
    3. ….darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

    Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

    1. ….0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
    2. ….unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
  • Die Hintergründe

    Über 60 Prozent der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18- bis 24-Jährigen Fahranfängern verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 Prozent aller Fahrer darstellt.

    Fachleute sind sich einig:

    Es fehlt an Fahrerfahrung!

    Der Führerschein mit 17 sieht deshalb vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor.

    Die Aufgabe der Begleitperson besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten.

    Keinesfalls soll die Begleitperson als „Hilfsfahrlehrer“ agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit dämpfend auf die Fahrweise des Fahranfängers wirken. Die Verantwortung liegt allein beim jungen Fahrer selbst

  • Der Kartenführerschein

    Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Führerscheinklasse B

  • Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

    Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

    – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

    – die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

  • B 197 Automatikregelung
    • Bewerber um die Klasse B ihre Fahrerlaubnisprüfung auf einen Automatikfahrzeug ablegen, müssen mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolvieren.
    • Danach muss ein praktischer Test mit dem Fahrlehrer (Inner- und Außerorts) mit einem positiven Ergebnis absolviert werden
    • Wenn jetzt eine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird und der Bewerber bestanden hat, bekommt er die Schlüsselzahl 197 in seinen Führerschein eingetragen. Er darf dann auch schaltgetriebene Fahrzeuge der Klasse B fahren.

    Aufgepasst!

    • Inhaber einer solchen Fahrerlaubnisklasse B mit SZ 197 erhalten bei einer Erweiterung auf z.B.: BE oder C…. einen Automatikeintrag (SZ 78), wenn sie bei diesen Erweiterungsklassen die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen!
  • Voraussetzungen

    Mindestalter 18
    beim Begleiteten Fahren 17
    bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
    Geltungsdauer ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich NEIN
    Beinhaltet Klasse AM, L
    Sehvermögen Sehtest
    Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse BE

  • Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Klasse B 96

    Der “Caravan-Führerschein” für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg beträgt.

  • Voraussetzungen

    Mindestalter 18
    beim Begleiteten Fahren 17
    Geltungsdauer ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich Ja, Klasse B
    Beinhaltet Klasse keine
    Sehvermögen Sehtest
    Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse L

  • Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
    1. a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
    2. b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Vorrausetzungen

    Mindestalter 16
    Geltungsdauer ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich NEIN
    Beinhaltet Klasse keine
    Sehvermögen Sehtest
    Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen