Führerscheinklasse A
- Fahrzeugart Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
- Voraussetzungen
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse AGeltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich NEIN
Beinhaltet Klasse A2, A1, AM
Sehvermögen Sehtest
Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Führerscheinklasse A1
- Fahrzeugart Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
- Voraussetzungen
Mindestalter 16
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich NEIN
Beinhaltet Klasse AM
Sehvermögen Sehtest
Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Führerscheinklasse A2
- Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer Leistung von mindestens 20 kW jedoch nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Wer bereits seit zwei Jahren die Klasse A1 besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Die Klasse A1 ist eingeschlossen.
- Voraussetzungen
Mindestalter 18
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich NEIN
Beinhaltet Klasse A1, AM
Sehvermögen Sehtest
Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Führerscheinklasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
– Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Dreirädrige Kleinkrafträder
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
– andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
– bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
– Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
– andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
– Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
– Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg - Voraussetzungen
Mindestalter 16
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich NEIN
Beinhaltet Klasse keine
Sehvermögen Sehtest
Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mofa-Prüfbescheinigung
- Fahrzeugart Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
- Voraussetzungen
Mindestalter 15
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich NEIN
Beinhaltet Klasse keine
Führerscheinklasse B 196
- Krafträder der Klasse A1
- Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
- Voraussetzungen
Mindestalter 25
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich 5 Jahre Vorbesitz Klasse B
Ein Aufstieg zur Klasse A2 ist nicht möglich. Die Berechtigung ist nur in Deutschland gültig.